Thursday, September 15, 2016

Erforderlichkeit eines Sicherungsseils bei Anhängern

und im Speziellen zu beachten beim Hängerbetrieb mit abnehmbaren Anhängerkupplungen:

Regelung in Deutschland: 

Für Anhänger der „mittleren Gewichtsklasse“ mit einem zulässigen Gesamtgewicht 
(zGG) von über 750 kg biszu 3.500 kg und Wohnwagen werden in der Regel sog Auflaufbremsen verwendet: Wenn das Zugfahrzeug im Fahrbetrieb gebremst wird, läuft der Anhänger auf das Zugfahrzeug auf und diese Kraft wird über mechanische Hebel auf die Bremsen des Anhängers übertragen. Für den Fall, dass sich ein Anhänger vom Zugfahrzeug löst, soll ein Sicherungsseil aus Draht die Bremse auslösen und so den abgekoppelten Anhänger schnellstmöglich zum Stillstand bringen. 
  
Ein solches Sicherungsseil ist bei mit Auflaufbremse gesicherten Anhängern Pflicht. 
Wo es genau am Zugfahrzeug angebracht sein muss, ist aber nicht gesetzlichgeregelt. Sofern der Hersteller hierzu eine Empfehlung oder Anleitung veröffentlicht hat,
ist diese zu beachten. 

Ist dies nicht der Fall, gelten nachfolgende Regeln als „Stand der Technik“:  
Das Abreißseil darf nicht als Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt werden. Sofern technisch möglich, ist eine Befestigung durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung vorzunehmen. Auch Abschleppösen bieten gute Befestigungsmöglichkeiten. Der Karabinerhaken des Abreißseiles soll in diesem Fall in die vormontierte Öse an der Karosserie eingehakt werden und so den Anhänger sichern. 


Quelle: ADAC Juristische Zentrale